Die SPD Ratsfraktion hat intensiv über die Möglichkeiten zur Finanzierung des Straßenausbaus diskutiert und beraten. Wir sind nach Abwägen aller Argumente zu der Entscheidung gekommen, den Straßenausbau weiter über die Straßenausbaubeitragssatzung zu finanzieren. In unsere Entscheidung haben wir, unter anderem, die Ergebnisse des rechtlichen Fachvortrages über die verschiedenen Möglichkeiten der Refinanzierung kommunaler Straßenbaumaßnahmen, der im Jahr 2019 für die Ratsmitglieder von der Verwaltung organisiert wurde, einfließen lassen. Verglichen wurden in dem Fachvortrag die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Grundsteuer, durch regelmäßig wiederkehrende Beiträge und dem einmaligen Straßenausbaubeitrag.
In den vergangenen zehn Jahren wurden 19 Straßen für rund sieben Millionen Euro in unserer Gemeinde erneuert. Abzüglich des Anteils der Allgemeinheit und der Fördermittel blieben hier ca. 18 %, die auf etwa 370 Grundstückseigentümer verteilt wurden.
Der sehr gute Zustand der gemeindeeigenen Straßen muss auch zukünftig gewährleistet sein. Dafür wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.03.2019 das „Investitionsprogramm für Straßenausbaumaßnahmen von 2019 bis 2025“ einstimmig von allen Ratsmitgliedern, also auch mit den Stimmen der CDU / FDP Gruppe und Hr. Dr. Hauck beschlossen. In dem Programm sind die Straßen festgelegt, die in den nächsten 5 Jahren, mit Hinweis auf die Straßenausbaubeitragssatzung, saniert werden. In dieser Ratssitzung wurden auch der Ausbau „Oberger Weg“ und „Feldstraße“ einstimmig beschlossen. Jetzt fordert die CDU / FDP Gruppe die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, obwohl sie in der Vergangenheit immer für die Maßnahmen mit der Straßenausbaubeitragssatzung gestimmt haben. Hr. Dr. Hauck springt wohlwollend auf das Thema auf, hier unterstelle ich den 3 Parteien ausschließlich Wahlkampf und keine bürgerfreundliche und zukunftsorientierte Politik.
Wenn der Straßenausbau, wie in dem CDU Antrag gefordert, durch Steuermittel der Gemeinde Lengede finanziert wird, muss es zwangsläufig zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen. Diese Steuererhöhung zur Finanzierung des Straßenausbaus ist ungerecht und kommt für die SPD Ratsfraktion nicht in Frage. Steuererhöhungen für die Allgemeinheit haben wir ausgeschlossen.
In der neuen Straßenausbaubeitragssatzung sind die Anliegerbeiträge deutlich gesenkt und die Möglichkeit zur Finanzierung über 20 Jahre, bei einem Zinssatz der 2% über dem Basiszinssatz liegt, wurde geschaffen. Diese Finanzierung sollte auch bei kleinstem Einkommen möglich sein.
Es ist nicht so, dass Anlieger den ganzen Ausbau einer Straße bezahlen. Je nach Straßentyp sind es zwischen 20 und 65 Prozent. Den Rest zahlt der Steuerzahler, also alle, die irgendwann mal diese Straße nutzen könnten.
Die Vorteile der Straßenausbaubeiträge: Die Einnahmen sind zweckgebunden und gehen nicht in einem Haushalt unter, sie können nicht auf die Mieten aufgeschlagen werden und die Anlieger können direkt Einfluss auf den Ausbau nehmen. Dies ist aus Sicht der SPD Ratsfraktion, die gerechteste Form der Finanzierung.